Für jede Bestellung stellt Digital-Market eine Rechnung aus, sofern der Kunde die Rechnungsfelder im Warenkorb korrekt ausfüllt und seine Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor Abschluss der Bestellung angibt. Die Rechnung basiert auf den vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Informationen.
Artikel 21 des Präsidialdekrets 633/1972, in der Fassung des Gesetzesdekrets 119/2018 und nachfolgender Änderungen, führte die elektronische Rechnungsstellung ein und legte fest, dass das Steuerdokument innerhalb von 12 Tagen nach Abschluss der Transaktion ausgestellt werden kann.
Der Kunde kann die elektronische Originalrechnung in seinem reservierten Bereich auf der Website der Finanzbehörde einsehen und herunterladen.
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